Kostenträger:
1. Für zeitlich befristete
Behandlung:
Hierfür werden die Kosten in der Regel von den
Krankenkassen übernommen. Die Eltern müssen nicht zuzahlen. Die Aufenthaltsdauer
beträgt 4 bis max. 9 Wochen. Es muss dazu ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse
gestellt werden, für den in der Regel ein Attest des behandelnden Arztes verlangt wird.
Gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs.2 SGB V.
2. Für
Langzeitaufenthalte:
Nach §§ 39 des Bundessozialhilfegesetzes haben
diabetische Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Gewährung von
Eingliederungshilfe zum Schulbesuch. Die Kosten für die Unterbringung werden daher auf
ärztlich begründeten Antrag, der beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger
einzureichen ist, von diesem übernommen. Die Eltern werden zu den Kosten in Höhe der
häuslichen Ersparnis herangezogen.
3.
Mutter-Kind-Aufnahme:
Auch für diese Maßnahme muss die Kostenübernahme
bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Gegebenenfalls steht die Leitung des
Hauses für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wie melde ich mich an???
Wie komme ich nach
Hinrichssegen???
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