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Anschrift: Diabetiker-Jugendhaus Hinrichssegen Heimatweg 53, 83052 Bruckmühl Telefon: 08062 / 6700, Fax 08062 / 83 49 E-Mail: Hinrichssegen@aol.com Anmeldeformulare zum download, bitte ausdrucken, ausfüllen und an uns schicken oder Faxen (s.o): Benutzer von Word, mindestens Version 6.0 - download Andere Nutzer, Format .rtf - download Formales: Vergütungsvereinbarung nach §111 Abs. 5 SGB V zwischen Diabetiker Jugendhaus Hinrichssegen, Heimatweg 2, 83052 Bruckmühl-Hinrichssegen und der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München dem BKK Landesverband Bayern, Poccistraße 5/IV, 80336 München der Bundesknappschaft - Verwaltungsstelle München - dem Funktionellen Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und
Pflegekassen in Bayern (LdL/LdLP), dem Landesverband der Innungskrankenkassen in Bayern, wird folgende Vergütungsvereinbarung abgeschlossen: In der o.g. Einrichtung besteht neben der Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39/40 BSHG (Langzeitmaßnahme) auch die Möglichkeit, Kurzzeitbehandlungen durchzuführen. Hier handelt es sich im speziellen um eine Patientengruppe mit schwer einstellbarem, insulinpflichtigen Diabetes mellitus mit Anpassungsschwierigkeiten an reale Lebensbedingungen. Ein solcher Diabetes lässt sich im Kreise gleichermaßen Betroffener wesentlich leichter stabilisieren. 1 . Die stationäre Kurzzeitbehandlung im Diabetiker-Jugendhaus Hinrichssegen ist eine Maßnahme im Sinne von § 40 Abs, 2 SGB V. 2. Die vollpauschalierte Vergütung beträgt für die Zeit vom 1.März 1997 bis mindestens 28. Februar 1998 DM 182,-- täglich. Die Kosten für Testmaterialien, Spritzen und interkurrente Erkrankungen sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten. Diese werden aufgrund der Institutsermächtigung mittels Versichertenkarte gesondert abgerechnet. 3. Für eine Begleitperson wird ein Betrag von DM 53,50 berechnet, wenn diese aus medizinischen Gründen hinzugezogen werden muss. 4. Der Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammen als ein Tag berechnet. 5. Die Aufnahme in das Diabetiker-Jugendhaus setzt eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse voraus. Eine Kostenübernahmeerklärung kann für die medizinisch-notwendige Dauer, längstens für 6 Wochen abgegeben werden. In begründeten Einzelfällen ist eine Verlängerung um 3 Wochen möglich. Wiederholte Aufnahmen können im Laufe der Jahre mehrmals erforderlich sein. 6. Ist aus medizinischen Gründen eine Behandlung über das Ende der
Kurzzeitbehandlung hinaus erforderlich, beantragt das Diabetiker-Jugendhaus
Hinrichssegen die Kostenübernahme beim zuständigen überörtlichen
Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39/40 BSHG
(außer Krankenpflege). 7. Noch nicht schulpflichtige Kinder ab 3 Jahren, zeitgleich höchstens zwei, können in Begleitung einer Bezugsperson aufgenommen werden. Dies gilt auch bei älteren behinderten Kindern. |
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